Vermögensdiversifikationen sind komplexe Transformationsprozesse

Jörg Hueber – Experte für alle Fragestellungen rund um die finanzielle Organisation von Familien, Unternehmen und Family Offices – ist Geschäftsführender Gesellschafter der PETER MAY Family Office Service und leitet die Praxis aus Hamburg heraus. Im Interview berichtet er über seine Beobachtungen in der Diskussion der Vermögensdiversifikation in Unternehmerfamilien.

Jörg Hueber

 

Lieber Herr Hueber, Sie beobachten seit vielen Jahren die Entwicklung in Eigentümerfamilien relevanter Familienunternehmen. Welche strukturellen Auffälligkeiten begegnen Ihnen dabei?

Wir sehen in der Tat Verschiebungen in der Organisation und Interaktion zwischen Familie, Familienunternehmen und – zunehmend – Family Office. Die Beobachtung, dass mit zunehmender Anzahl der Familienmitglieder von Generation zu Generation auch die persönlichen Interessen der Familienmitglieder diverser werden, ist einerseits nicht neu. Andererseits nehmen wir wahr, dass die Bindung an die Familie natürlich bestehen bleibt, sich die Bindung an das Familienunternehmen aber ein Stück weit bei denjenigen Familienangehörigen verringert, die nicht in funktionaler Beziehung zum Unternehmen durch die Ausübung operativer Aufgaben stehen.

Aber auch bei Familienmitgliedern in operativer Verantwortung stellt sich die Frage der Vermögensdiversifizierung zur Sicherung des Familienvermögens und zur breiteren Wahrnehmung von Geschäftspotenzialen, die sich außerhalb des eigenen Familienunternehmens ergeben. Vermögen lässt sich bisweilen flexibler und schneller allokieren, als eine Unternehmensstrategie neu auszurichten.

 

Was heißt das konkret für die Eigentümerstruktur in den Familienunternehmen im Lichte der Beobachtung, die Sie andeuten?

Lassen Sie mich dies an einem einfachen Beispiel erläutern. Nehmen wir ein Familienunternehmen im Bereich der Automobilzulieferung in fünfter Generation, welches sich zu 100 Prozent im Familieneigentum befindet. Es ist nicht immer jedes Familienmitglied überzeugt, dass das wirtschaftliche Potenzial des Familienunternehmens hinreichend stark ist und möchte allein aus renditeorientierten Opportunitätsüberlegungen das persönliche Vermögen diverser oder gar thematisch anders allokieren. Einzelne Familienmitglieder stellen sich die Frage, ob für die Wahrung des Fortbestands der mehrheitlichen Eigentümerschaft für die Bindung zwischen Familie und Unternehmen wirklich 100 Prozent Eigentum erforderlich sind, oder ob sich das Familienvermögen nicht diversifizierter auf unterschiedliche Vermögenswerte einschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen verteilen sollte.

Auf der Wegstrecke dahin sind entweder Anteilsverhältnisse am Familienunternehmen neu zu sortieren oder gar neue Mitgesellschafter für das Familienunternehmen zu finden als auch Rahmenbedingungen zu setzen, die das eigene Investieren ermöglichen. Dies sind komplexe Transformationsprozesse in emotionaler und ebenso in finanzieller, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht. Die PETER MAY Organisation begleitet diese Prozesse und elementaren Fragestellungen der Inhaberstrategie seit vielen Jahren.  

 

Welche Rolle kommt der neu gegründeten PETER MAY Family Office Service dabei zu?

Beginnen wir zunächst in der Sphäre des Familienunternehmens. Für die Übertragung von Anteilen sind vielfältige Vorbereitungen zu treffen. Nehmen wir allein die Aufbereitung von Finanzinformationen für die Bestimmung einer Anteilsbewertung und zwar sowohl für Übertragungsprozesse zwischen Familienangehörigen als auch bei einer Öffnung des Gesellschafterkreises für Dritte. Bei Übertragungen zwischen Familienangehörigen sind üblicherweise andere Rahmenbedingungen für die Anteilsbewertung zu berücksichtigen als bei einer Einbindung Dritter. Im Übrigen hilft bereits eine finanzielle Statusbestimmung in der Definition der angemessenen Höhe der Gesellschafterrendite; gelegentlich ergeben sich hier Veränderungspotenziale in der Ausschüttungspolitik.

Sehr häufig begegnet uns diese Fragestellung in Vorbereitung einer (Teil-)Kündigung der Gesellschaft durch einzelne Familiengesellschafter mit dem Ziel, Vermögen zu diversifizieren. Diese ist entweder verbunden mit der Übertragung von Anteilen innerhalb der Familie, gelegentlich auch mit dem Einziehen der Anteile durch die Gesellschaft via Kapitalherabsetzung und Auskehrung von Liquidität an die (teil-)kündigenden Gesellschafter. Und zunehmend auch in Vorbereitung einer Veräußerung an Dritte, sofern die Familienregelungen dies vorsehen oder angepasst werden müssen.

Für alle diese Maßnahmen sind mindestens Finanzinformationen aufzubereiten. Die gilt sowohl für Zwecke einer Statusbestimmung, einer Anteilsbewertung sowie für die Vorbereitung der Einwerbung von Kapital etwa über eine finanzierende Bank oder für das Informationsinteresses eines möglichen neuen Gesellschafter.

 

Das gemeinsame Unternehmen ist ein wesentliches Bindeglied im Zusammenhalt einer Familie. Hier spielen emotionale Faktoren doch sicherlich eine große Rolle?

Ja, das ist ganz sicher so. Wir sehen gerade aufgrund dieser langjährigen Bindung in solchen Übertragungsprozessen wechselnde Einordnungen einzelner Familienmitglieder. Die Übertragungsabsicht Einzelner führt gelegentlich zu der Übertragungsabsicht Anderer. Wir sehen wechselnde Interessen einzelner Gesellschafter. Teilweise ist es gar so, dass zunächst übernahmebereite Gesellschafter in näherer Auseinandersetzung etwa mit der Anteilsbewertung diese entweder nicht finanzieren wollen oder dann selbst bereit sind, ihrerseits Anteile zu veräußern. Manchmal wiederum erkennen veräußerungsbereite Gesellschafter durch die Aufbereitung von Finanzinformationen für eben diesen Prozess Entwicklungsmöglichkeiten für das Familienunternehmen und bleiben gerne Gesellschafter.

Bedenken Sie, dass diese Vorgänge teilweise ein oder zwei, bisweilen in Übertragungstranchen bei hohen Vermögenswerten hinsichtlich ihrer Finanzierung mehrere Jahre andauern können. In dieser Zeit ändert sich gelegentlich die Lebenssituation oder Lebensplanung einzelner Familiengesellschafter oder einfach eine wechselnde Meinung zur individuellen Vermögensallokation. Auch Vorgaben des ErbStG legen gelegentlich eine zeitliche Streckung einer Übertragung nahe.

Insgesamt können das komplexe Prozesse werden mit hohen Anforderungen an die Moderation im Familienkreis.  

 

Wenn die Situation eintritt, dass nach eingehender Prüfung alle Familienmitglieder Gesellschafter bleiben, ist dann die Vermögensdiversifikation nicht mehr gleichermaßen möglich?

Technisch und praktisch gibt es viele Möglichkeiten, ein Liquiditätsereignis zu erzeugen und diese Liquidität für eine Vermögensdiversifikation zu verwenden.

Häufig verfügen gut geführte Familienunternehmen über eine stabile Eigenkapitalausstattung, die eine einmalige hohe Dividendenausschüttung ermöglichen. Diese kann gelegentlich auch über eine Bankenfinanzierung durch das Familienunternehmen refinanziert werden. Oder aber nicht als Kerngeschäft definierte Geschäftsfelder werden an einen externen Käufer übertragen; die mit dem Verkauf generierte Liquidität wird wiederum ausgeschüttet oder als Darlehen an die Gesellschafter weitergereicht.

 

Der technische Teil Ihrer Arbeit, die Sortierung von Finanzinformationen für Zwecke einer Beteiligungsbewertung, kann unterschiedliche Zweckbestimmungen haben?

Ja, das ist zutreffend, häufig ist die Verwendung unserer Analyseergebnisse mehrdimensional.

So dienen die Ergebnisse einer internen Statusbestimmung, können Grundlage einer Finanzierung eines Anteilsübertragungsprozesses zwischen Gesellschaftern oder an das Familienunternehmen sein oder eben die Vorstufe eines Veräußerungsprozesses von Anteilen an familienfremde Investoren – dann bilden unsere Analysen den Aufsatzpunkt für den Austausch mit einer beauftragten Investmentbank oder Wirtschaftsprüfer für ein sogenanntes Financial Fact Book.

Die Analyse und das Aufbereiten von Finanzinformationen für Familienunternehmen bedeutet die Auseinandersetzung mit sehr sensiblen, vertraulichen Informationen, die man auch nicht mit einer Vielzahl außenstehender Berater teilen möchte. Hier übernehmen wir einen Filter. Die Mehrzahl der Familienunternehmen sieht sich nicht der Publizität gegenüber wie sie etwa bei börsennotierten Gesellschaften erforderlich ist. Viel Detailwissen befindet sich auch im Kopf der Gesellschafter. Hier gilt es Werttreiber und andere Details herauszuarbeiten, welche die Familie berechtigterweise als sehr vertraulich einordnet und nicht oder nur sehr ungern mit Dritten teilen möchte.

Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit den Familien haben wir uns viel Vertrauen erarbeitet, gemeinsam mit der Familie oder den operativ in das Familienunternehmen eingebundenen Familienmitgliedern entsprechende Werttreiber herauszuarbeiten. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob und in welchem Detail Informationen aufbereitet und externe Berater hinzugezogen werden können.

Häufig erstellen wir Verkaufsdokumente selber, wir haben viele Jahre in führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Privatbanken gearbeitet und beherrschen die Materie sehr gut. Gepaart mit unserem Verständnis für die Besonderheiten in Unternehmerfamilien und Familienunternehmen sind wir prädestiniert für diese Aufgaben.

Einen passenden Investoren versuchen wir im Übrigen auch zu identifizieren, wir haben ein gutes Netzwerk insbesondere in der Klientel der investitionswilligen Unternehmerfamilien und ihrer Family Offices und vermeiden durch die fokussierte Ansprache in dieser Klientel eine breite Öffentlichkeit. Gleichfalls arbeiten wir gut und gerne mit führenden Investmentbanken und M&A-Boutiquen zusammen, wenn diese eingebunden werden und sind dann das vertraute Bindeglied für die Familie.

 

Wie geht es nach einem erfolgreichen Veräußerungsprozess weiter?

Unsere Mandanten stehen vor der Fragestellung der Organisation eines Liquiditätszuwachses und Re-Investition. Dies ist bereits parallel zum Veräußerungsprozess anzugehen, um entsprechende steuerliche und rechtliche Strukturen in der Sphäre der Gesellschafter zu erarbeiten. Hier unterstützt die PETER MAY Organisation gleichfalls wie auch bei der Wiederanlage eines Liquiditätszuwachses durch Beratungsleistungen in der Vermögensverteilung in Unternehmensbeteiligungen oder Investorenpools über ein bestehendes oder neu errichtetes Family Office oder alternative Verwaltungsstrukturen. Dabei unterstützen wir wiederum mit steuerlicher, rechtlicher und finanzieller Beratungsleistung in den Bereichen Due Diligence, Unternehmensbewertung, Kaufpreisverhandlung, Kaufvertragsgestaltung bis zum hin zum laufenden Beteiligungscontrolling. Das sind technische Beratungsleistungen, welche das Team der PETER MAY Family Office Service seit vielen Jahren erfolgreich für Unternehmerfamilien, Familienunternehmen und Family Offices erbringt.

 

Lieber Herr Hueber, wir danken Ihnen für das Gespräch!