Einrichtung

 

Wir begleiten Sie bei der rechtlichen Implementierung Ihres Beirates

Die saubere Einrichtung und juristisch richtige Implementierung eines Beirats ist die grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches Aufsichtsgremium. Nachdem DIE IN DER KONZEPTIONSPHASE IHRES BEIRATS diskutierten Rahmenbedingungen klar sind, gilt es, die Feinheiten zu konkretisieren und soweit nötig rechtlich zu verankern. Wenn Sie zum ersten Mal einen Beirat einrichten, begleiten die Juristen aus unserem Partnernetzwerk Sie bei der Erstellung aller notwendigen Verträge. Dies sind insbesondere

  • Beiratssatzung
  • Geschäftsbesorgungsverträge
  • Geschäftsordnung für den Beirat
  • Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags


Bei Bedarf moderieren wir darüber hinaus auch die Entscheidungen zu folgenden Punkten:

  • Festlegung eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäftsführungsmaßnahmen (sofern es sich um einen Beirat mit Entscheidungs- und Kontrollrechten handelt)
  • Sitzungsturnus und Sitzungsagenda des Beratungsgremiums
  • Die Rolle des Beiratsvorsitzenden
  • Die Art der Beschlussfassung
  • Art und Umfang des Berichtswesens
  • Amtszeit, Altersgrenze und Vergütung der Mitglieder
  • Haftung und ggf. Haftungsabsicherungsmaßnahmen


Wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines Beirats benötigen, SPRECHEN SIE UNS GERNE AN!