Wir helfen dabei, die Beziehung zwischen Familie und Unternehmen zu strukturieren

Isabel Wessel ist Teil des Beratungsteams und Mitglied der Standortleitung der PETER MAY Family Office Service in Hamburg. Im Interview berichtet die Expertin für alle Fragestellungen rund um die finanzielle Organisation von Familien, Unternehmen und Family Offices über ihre Beobachtungen bei der Übergabe von Unternehmensvermögen an die nächste Generation.

Isabel Wessel

 

Liebe Frau Wessel, Sie unterstützen Unternehmerfamilien in der Begleitung der Weitergabe von Gesellschaftskapital zwischen Familienstämmen und insbesondere zwischen Generationen. Welche grundlegenden Beobachtungen machen Sie dabei?

Familienunternehmen sind in der überwiegenden Mehrzahl durch die Prägung mehrerer Generationen gekennzeichnet. Die Weitergabe von Gesellschaftskapital und Führungsverantwortung zwischen den Generationen ist häufig begleitet durch die wachsende Anzahl von Familienmitgliedern und einer resultierenden Verzweigung in einzelne Familienstämme. Familien stehen häufig vor der Herausforderung, die Weitergabe von Führungsverantwortung sowie die Allokation des Vermögens zu organisieren. Hierbei ist es von besonderem Interesse, den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Familienunternehmens zu sichern, ohne dabei den Familienzusammenhalt zu gefährden.

 

Aber wo liegen die Besonderheiten in der charakterlichen Einordnung eines Familienunternehmens durch die einzelnen Generationen?

Die Strukturierung von Familienunternehmen ist nicht nur durch die rein wirtschaftliche Teilung, sondern auch durch individuelle Präferenzen und Interessen der einzelnen Familienmitglieder geprägt. Die in der Praxis häufig zu beobachtende Teilung von Leitungsverantwortung über das Familienunternehmen wie auch die Aufteilung des Vermögens vermag dabei mindestens im ersten Generationswechsel noch übersichtlich sein und als gerecht empfunden werden. Durch eine Übertragung der Anteile an die Nachfolge-Generationen wächst aber die Anzahl der Beteiligten und somit häufig die Komplexität. Ursprüngliche Strukturen und entsprechende Regelungen etwa in der Familienverfassung, die in früheren Generationen noch passend waren, können der Entwicklung des Familienunternehmens wie auch der Entwicklung der Familiensituation dann häufig nicht mehr gerecht werden. Gelegentlich folgt eine Zersplitterung von Aufgaben, Funktionen und Unternehmensvermögen, die zunächst ausgleichend wirken mag, durch die Fortentwicklung in einer von Dynamik geprägten Umwelt hingegen zu Ungleichheiten führen kann. In der Folge sind Vereinbarungen zu beobachten, die „ungewollte Disparitäten“ im Familiengefüge zumindest temporär auszugleichen versuchen.

 

Worin liegen die größten Herausforderungen, dieser Komplexität zu begegnen?

Die Komplexität rührt häufig daher, alle Interessen der einzelnen Familienmitglieder zu wahren, einen Vermögensausgleich auf Ebene der Gesellschafter zu erzielen und dabei aber das wirtschaftliche Leitbild des Unternehmens zu stärken. Ein Generationswechsel führt häufig zur Aufteilung des Familienunternehmens in Teilkonzerne und der Teilung operativer Führung auf unterschiedliche Unternehmensteile entlang der Wertschöpfung mit kommerziellen Leistungsvereinbarungen bis hin zur operativen Einflussnahme durch Beschlusslage in Gesellschafterversammlungen. Dies führt in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen, die mindestens einer Bestandsaufnahme oder aber der Bestimmung von Lösungswegen bedürfen, um Anlässe für entsprechende Auseinandersetzungen zu verringern oder einzustellen.

Die Komplexität eines über Generationen gewachsenen Familienunternehmens sollte nicht durch Regelungen abgelöst werden, die zu einer weiterwachsenden Komplexität in der Aufteilung von Verantwortung und Vermögen führen. Vielmehr sollte eine Bestandsaufnahme der Vermögensallokation und die ihr folgende Vergütung der Gesellschafter dazu dienen, Transparenz und Bewusstsein über die Situation zu erzeugen, um so den Willen zur gemeinsamen Weiterentwicklung zu stärken.

Das Erkennen von Komplexität in der Aufteilung von Vermögen und Verantwortung in Familienunternehmen ist ein bewährtes Mittel zur Vereinfachung eben dieser Strukturen. Die PETER-MAY-Gruppe verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung komplexer Organisationsprozesse im Beziehungsgeflecht zwischen Familien oder Familienstämmen einerseits und ihrer Familienunternehmen, gegebenenfalls auch ihrer Family Offices, andererseits. Aus unserer vielschichtigen Kenntnis heraus entwickeln wir tragfähige Lösungsansätze, überführen diese in den Austausch mit unseren Mandanten und unterstützen bei der erfolgreichen Implementierung dieser Lösungsansätze – stets mit dem übergeordneten Zielbild der Wahrung des Familienfriedens.

 

Liebe Frau Wessel, ein Schwerpunkt Ihrer fachlichen Beratung liegt in der wirtschaftlichen Sortierung des Familienvermögens und dessen Bewertung etwa im Rahmen einer Vermögensübertragung zwischen Familienmitgliedern oder Familienstämmen. Können Sie uns einen Einblick in Ihre Arbeit geben?

Über die Ermittlung einer Unternehmenswertfindung haben sich in der Praxis vielfältige, teilweise standardisierte Mechanismen etabliert. Diese folgen unterschiedlichen Konzeptionen entlang der Begrifflichkeiten der Substanzbewertung, Marktmultiplikatoren oder Diskontierungsmodellen unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe und subjektiver Einschätzungen. Die Bewertung eines Familienunternehmens – seien es Konzerne, Teilkonzerne, nicht konsolidierte Gesellschaften, Geschäftsbereiche oder Einzelunternehmen – folgt den vorstehenden technischen Grundsätzen. Allerdings kommt in der Wertfindung eines Familienunternehmens die hervorgehobene Besonderheit eines Familiengesellschafters, häufig sogar einer Mehrzahl an Familiengesellschaftern (einzelne Mitglieder, Familienstämme) hinzu. Diese Besonderheit manifestiert sich etwa im Beziehungsgeflecht der Gesellschafter zueinander, der Aufgabenteilung in Funktion (operativ handelnder Familiengesellschafter) und Kapital (rein kapitalgebender Gesellschafter), dem Rollenverständnis einzelner Handelnder und sich gegebenenfalls über Generationen verändernder emotionaler Bindung zwischen Familie und Unternehmen.

 

Welche Folgewirkungen ergeben sich aus diesem Beziehungsgeflecht auf die Beteiligungsbewertung in Familienunternehmen?

Wertbestimmende Faktoren folgen aus dem Rollenverständnis der Familienmitglieder, aber auch aus einem miteinander vereinbarten Regelungswerk, dem Gesellschaftsvertrag, der Familienverfassung. Dieses Regelungswerk gibt oftmals einen Handlungsrahmen vor, wie Gesellschaftsanteile übertragen, Stimm- und damit geschäftspolitische Einwirkungsrechte verteilt werden oder die Übertragung zwischen Gesellschaftern zu bepreisen ist, häufig verbunden mit einem Bewertungsabschlag bei Veräußerung zwischen Gesellschaftern sowie Restriktionen in der Veräußerung von Anteilen an Dritte. Im Regelungswerk wird darüber hinaus häufig ein Ordnungsrahmen festgelegt, der die Gewinnentnahme, sonstige Entnahmeregelungen, sowie Vermögensaufteilungen zwischen Familienstämmen organisiert. Da hierdurch Zahlungsströme an die Gesellschafter bestimmt werden, haben diese Regelungen Einfluss auf die Wertfindung einer Beteiligung. Ein solches Regelungswerk enthält häufig auch Vorgaben bei etwaiger (Teil-)Veräußerung und damit bei Öffnung des Gesellschafterkreises an familienfremde Investoren, deren Rechte und Ansprüche auf Zahlungsströme gleichfalls durch ein Regelungswerk vorgegeben sein können und damit Einfluss auf die Bewertungsfindung nehmen. Regelungen in Darlehensverträgen, handelsrechtliche Vorgaben an die Ausschüttungsfähigkeit oder steuerrechtliche Implikationen (etwa innerhalb des ErbStG) bestimmen gleichfalls die Verfügung und Höhe der periodischen Zahlungsansprüche einzelner Gesellschafter und damit die Wertfindung.

 

Wie können unsere Mandanten – oder diejenigen, die es noch nicht sind – mit Ihnen in den Austausch finden?

Die Komplexität der Bewertung von Familienunternehmen ist breit und divers. Innerhalb der PETER-MAY-Gruppe liegen über Jahrzehnte gewonnene Erfahrungswerte aus der Praxis vor, gebündelt mit der Fachkompetenz der handelnden Personen in den relevanten Disziplinen aus Mediation, Finanzen, Steuern und Recht. Sprechen Sie uns einfach an.