Unser Angebot rund um den Beirat im Familienunternehmen
PETER MAY Board Services
Die meisten Familienunternehmen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, einen Beirat, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat (ZU DEN UNTERSCHIEDEN DER GREMIEN) als Kontrollorgan einzurichten. Ein freiwillig installierter Beirat ist aber in vielen Familienunternehmen zur wichtigen Säule professioneller Governance geworden. Abhängig von der individuellen Situation des Unternehmens, der Entwicklungsphase und den Zielen der Inhaberfamilie kann der Beirat mit unterschiedlichen Aufgaben betraut werden. Die genaue Festlegung der Aufgaben und die richtige Struktur und Besetzung des Beirats sind entscheidende Erfolgsfaktoren.
Mit der PETER MAY Board Services bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot rund um die Einrichtung und Neuausrichtung von Beratungs- und Kontrollgremien – konkret Beiräte, Aufsichtsräte und Verwaltungsräte in Familienunternehmen:
- Wir beraten bei der Konzeption von Aufsichtsgremien in Familienunternehmen, wenn Sie zum ersten Mal einen Beirat oder Aufsichtsrat einrichten oder Ihr bestehendes Gremium neu ausrichten wollen.
- Wir unterstützen Sie bei der Definition der Aufgaben des Gremiums und beraten Sie zum Thema Vergütung des Beirats.
- Wir vermitteln passende Beiratsmitglieder für neu eingerichtete und bestehende Gremien. Aus unserem umfassenden Netzwerk empfehlen wir je nach Zielsetzung des Beirates und den konkreten Anforderungen an seine Mitglieder passende Persönlichkeiten.
- Die Juristen in unserem Partner-Netzwerk setzen die notwendigen Verträge auf.
- Mit maßgeschneiderten Schulungsprogrammen qualifizieren wir Beiräte für ihre Arbeit.
- Die Veröffentlichung von Know-how zum Thema Beirat mit Beiträgen und Publikationen rundet unser Angebot ab.