Workshop für Eigentümerfamilien von Familienunternehmen: Die Aufnahme neuer Gesellschafter in Familienunternehmen
Die Gründe für die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in Familienunternehmen reichen von der Generierung von Investitionskapital über eine Kapitalerhöhung, der Ablösung außenstehender Gesellschafter (Joint Venture Partner, Private Equity Investoren, Delisting einer Kapitalmarktnotierung), der Abfindung von Gesellschaftern aus der Inhaberfamilie oder portfoliostrategischen Gründen wie der Teilrealisierung durch Verkauf von Anteilen am Familienunternehmen und Reinvestition eines Verkaufserlöses in andere Vermögensklassen unter einer Familienholding.
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